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Pressemitteilung – 11. März 2021

Allgemein, News
SozialeWohnraumLösungen jetzt auch für den Kreis Schleswig-Flensburg – Die WohnECK NF gGmbH bezieht ihre neuen Räume im Stadtweg in Schleswig

Seit Januar 2021 kooperiert der Kreis mit der WohnECK NF gGmbH, um Menschen in wirtschaftlichen Notsituationen bei der Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum zu beraten, zu unterstützen und persönlich zu betreuen, um drohende Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Die Erfahrungen zeigen, dass zwischen dem Ziel, eine eigene Wohnung zu mieten, und dem Angebot an bezahlbaren Wohnungen für wirtschaftlich hilfebedürftige Menschen eine deutliche Lücke klafft. Dies betrifft oft auch Menschen mit Behinderung sowie Menschen, die von Behinderung bedroht sind oder die sich aktuell in einer Krisensituation befinden.

„Eine unserer Aufgaben ist es daher, neue Mietverhältnisse zu begründen oder bestehende zu erhalten. Dabei sind wir auch die Ansprechpartner für die Vermieter. Sechs Wohnungen konnten wir seit Januar bereits im Kreisgebiet anmieten, wovon 5 mittlerweile vergeben sind. Darüber hinaus unterstützen und beraten wir die von Wohnungslosigkeit oder drohender Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen und haben immer ein offenes Ohr für ihre Probleme. Zahlreiche Menschen haben sich für unser Angebot schon interessiert“, führt der Geschäftsführer der WohnECK NF gGmbH Olaf Henschen aus.

Peggy Kuwan, Leiterin des Fachbereiches Soziales, erläutert: „Wir wollen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Wohnungslosigkeit vermindern – und bezahlbaren Wohnraum vermitteln oder bestehende Mietverhältnisse erhalten. Die WohnECK NF gGmbH ist dafür ein verlässlicher Partner an unserer Seite.“

Seit Februar 2021 befindet sich die WohnECK NF gGmbH im Stadtweg 53 – 55 in Schleswig. Das Beratungsangebot kann sowohl von Vermietern, Mietern und Investoren nach Terminvereinbarung unter folgender Telefonnummer 048419811-544 oder per E-Mail info@wohneck.de wahrgenommen werden. Herr Manuel Petersen steht hier als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Kooperationsvereinbarung wurde zunächst für zwei Jahre ab dem 1. Januar 2021 geschlossen. Der Kreis stellt hierfür jährliche Mittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.

22. Oktober 2021
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